Reicht der Kunde eine Maklervollmacht bei einer Versicherung ein und zeigt damit an, dass er einen Makler als Betreuer wünscht, so muss die Versicherung diesen Wunsch akzeptieren.
Laut Urteil hat es eine Versicherung zu akzeptieren, wenn sich ein Kunde durch seinen Makler betreuen lassen will und eine entsprechende Maklervollmacht erteilt hat. (OLG München, Urteil vom 03.07.2014, Az.: 29 U 5030/13)
Ein Versicherungsvertreter arbeitet für ein Unternehmen und muss dessen Weisungen befolgen. Er darf nur Produkte verkaufen, die sein Auftraggeber anbietet. Dadurch ist die Produktauswahl sehr beschränkt und nicht immer auf den tatsächlichen Bedarf des Kunden abgestimmt. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den besten Vertrag zu finden.
Handelt im Interesse und Auftrag seiner Gesellschaft
Wird nur zu seinen Produkten geschult
Die Beratung ist auf die Tarife der eigenen Gesellschaft begrenzt
Bietet nur Produkte der eigenen Versicherungsgesellschaft an
Steht rechtlich auf der Seite des Versicherers
Der Versicherungsmakler handelt stets im Auftrag seines Kunden und ist nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Dadurch hat der Kunde die Wahl aus einer breiten Produktpalette. Der Makler hilft, passende Lösungen für die individuellen Bedürfnisse des Kunden zu finden. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen seiner Kunden zu vertreten und wird mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet.